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Unbegleitete Minderjährige
Änderungen der Bestimmungen für unbegleitete Minderjährige
Ab dem 1. September 2009 treten neue Air New Zealand-Bestimmungen für Reisen von unbegleiteten Minderjährigen in Kraft.
Wesentliche Änderungen dieser Bestimmungen umfassen:
- Altersgrenzen für Reisen auf Langstreckenflügen (siehe unten).
- Beschränkung der Beförderung von Minderjährigen auf Air New Zealand-Flügen. Anschlussflüge mit anderen Fluggesellschaften sind nicht länger zulässig.
- Langstreckenflüge sind auf Einzelsektoren beschränkt.
- Ein Anschlussflug muss auf einem Einzel-Ticket/PNR aufgeführt sein.
- Die Anzahl der zulässigen Anschlussflüge ist beschränkt.
- Es wurde eine neue UMNR-Kennung eingeführt. Das bedeutet im Wesentlichen, dass wir nicht länger UCM-Flüge für Kontinentaleuropa anbieten können, da diese einen Anschluss von anderen Fluggesellschaften haben.
Ticketausstellungsfristen für die neue UMNR-Richtlinie
- Für Buchungen mit bereits erfolgter Ticketausstellung: Air New Zealand wird die Reise gemäß der bestehenden Richtlinie für Reisen nach dem 1. September 2009 wie gebucht akzeptieren.
- Für Buchungen, für die noch kein Ticket ausgestellt wurde, findet die neue Richtlinie für Reisen ab dem 1. September 2009 Anwendung. Die bestehende Richtlinie findet weiterhin Anwendung für Reisen vor dem 1. September 2009.
Altersgrenzen
In der nachstehenden Tabelle mit Angaben zu Altersgrenzen für unbegleitete Minderjährige sind die neuen Altersgrenzen und Reisebeschränkungen aufgeführt, die auf dem Alter der unbegleiteten Minderjährigen zum Datum des Reisebeginns basieren. Diese Tabelle findet ab dem 1. September 2009 Anwendung.
Welche Reisebeschränkungen Anwendung finden, können Sie den nachstehenden Definitionen entnehmen:
Südwest-Pazifik:
Die Definition der Internationalen Vereinigung der Fluglinien (IATA) umfasst die folgenden Länder: Amerikanisch-Samoa, Australien, Cook-Inseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Kiribati, Nauru, Neukaledonien, Neuseeland, Niue, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomoninseln, Tonga, Tuvalu, Wanuatu, Wallis und Futuna.
Reise:
Ein Flug oder eine Reihe von Flügen von einem Ausgangspunkt zu einem Zielpunkt, einschließlich Transits und Zwischenstopps.
Sektor:
Einfach-Linienflug eines Flugzeugs zwischen zwei verschiedenen Orten.
Flug:
One-way Flug (ohne Zwischenstopp) an Bord eines Linienflugs, der auch bei einem Transit oder Flugzeugwechsel die gleiche Flugnummer beibehält. Ein Flug an Bord von ein- und demselben Flugzeug, der jedoch die Flugnummer wechselt, zählt als zwei Flüge.
Air New Zealand-only flights
Aufgrund der Komplexität von Flugreisen mit unterschiedlichen Fluggesellschaften, und um den bei unseren Partner-Fluggesellschaften geltenden Richtlinien zu entsprechen, lehnt Air New Zealand die Beförderung unbegleiteter Minderjähriger auf Anschlussflügen mit anderen Fluggesellschaften ab, sofern das Kind nicht von einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson persönlich übergeben bzw. abgeholt und die Übergabe schriftlich bestätigt wird.
Einschränkungen bei Langstrecken- und Anschlussflügen
Aufgrund der Länge internationaler Multisektor-Flüge gelten gemäß der oben aufgeführten Alterstabelle verschiedene Einschränkungen für Langstreckenreisen und die zulässige Anzahl Anschlussflüge. Unter anderem beträgt das Mindestalter 8 Jahre und die Beförderung beschränkt sich auf Einzelsektor-Langstreckenflüge.
Unbegleitete Minderjährige (UMNR oder UM) sind für Air New Zealand ein wachsendes Marktsegment. Letztes Jahr beförderten wir auf unserem Streckennetz 60.000 UM.
Die Erwartungen dieser Kunden sind hoch und sie bringen eine besondere Verantwortung mit sich. Eltern und Aufsichtspersonen vertrauen uns ihre Kinder oder Mündel an und verlassen sich darauf, dass wir sie sicher befördern. Für diesen Service zahlen Sie auch einen Aufpreis.
Daher ist bei der Planung einer Reise von Minderjährigen besondere Umsicht und Ihre Zusammenarbeit erforderlich. Sie müssen den Eltern bzw. Aufsichtspersonen jegliche Informationen über die anstehende Reise zukommen lassen.
Das UM-Formular für unbegleitete Minderjährige muss folgende Informationen enthalten, bevor wir die Reise des UM bestätigen können:
- Vorname, Nachname, Alter und Geschlecht des unbegleiteten Minderjährigen.
- Name, Anschrift und Telefonnummern der Kontaktpersonen am Ort der Abreise, am Ziel der Reise und an eventuellen Zwischenstationen.
- Jegliche besondere Hinweise.
- Angaben zur Reise, die das Ticket abdeckt.
Folgende Voraussetzung muss erfüllt sein und kommuniziert werden: „Die Personen, die den UM am Startflughafen übergeben, verbleiben am Flughafen, bis das Flugzeug gestartet ist. Die Person, die den UM am Zielflughafen abholt, muss zur geplanten Landezeit am Flughafen sein.“
Ihre Mithilfe ist entscheidend, um die Erwartungen der Kunden zu erfüllen und die Reise zu einem unbeschwerten Erlebnis zu machen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
