Sie befinden sich hier: Home / Alles was Sie wissen müssen / Gepäck / Musikinstrumente
Musikinstrumente
Es gibt keine Sonderregelung für die Mitnahme von Musikinstrumenten. Es gelten die normalen Gepäckregelungen bzw. Übergepäckraten.
Weitere Informationen erhalten Sie von unserer Reservierungszentrale unter den gebührenfreien Telefonnummern: Deutschland 0800 1830 619 / Österreich 0800 295838 / Schweiz 0800 55 7778 (aus dem Festnetz erreichbar). Diese Regelung gilt ausschließlich für Flüge, die von Air New Zealand durchgeführt werden. Für Flüge anderer Fluggesellschaften finden die Beschränkungen der ausführenden Fluggesellschaft Anwendung.
Vielleicht interessieren Sie sich für folgende Informationen
-
Gebühren für Übergepäck
Übergepäck
Für Gepäckstücke die schwerer als 23 kg sind fallen Gebühren an. Gepäckstücke mit einem Gewicht von mehr als als 32 kg werden nicht befördert. Der Passagier wird gebeten, sein Gepäckstück umzupacken, um das Gewicht auf unter 32 kg zu reduzieren.
Gebühren für Übergepäck -
Gepäck mit Übergröβe und Sportgepäck
Sportgepäck
Beispiele für übergroβes Gepäck sind Fahrräder, Surfbretter, Drachenflieger und Windsurfer. Da es sich hierbei um größere Gegenstände handelt, ist die Beförderung abhängig vom Platz im Flugzeug.
Gepäck mit Übergröβe und Sportgepäck
