Übergepäck und unbegleitetes Gepäck

Normalerweise gestatten wir Übergepäck im Flugzeug, aber wir berechnen für die Übergepäckmenge eine festgelegte Gebühr. Gepäckstücke dürfen nicht mehr als 32 kg wiegen. Wenn sie schwerer sind, müssen sie als Frachtgut versendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie von unserer Verkaufsagentur in Deutschland unter den folgenden Nummern:

Düsseldorf: (Geöffnet Mo - Fr 8:30 - 17:30 Uhr)
Kontakt: Claudia Stach
Tel.: +49 (0) 211 951 3370
Fax: +49 (0) 211 951 3371
E-Mail:  Claudia.stach@kales.com

Frankfurt: (Geöffnet Mo - Fr 9:30 - 18:00 Uhr)
Kontakt: Paul Bodde
Tel.: +49 (0) 69 69 35 92
Fax: +49 (0) 69 690 59 330
E-Mail:  info.de@kales.com

Hamburg: (Geöffnet Mo - Fr 8:30 - 17:30 Uhr)
Kontakt: Hussein Nabo
Tel.: +49 (0) 40 5120 3918
Fax: +49 (0) 40 5120 3953
E-Mail:  Hussein.nabo@kales.com 

München: (Geöffnet Mo - Fr 8:30 - 17:30 Uhr)
Kontakt: Fritz Paulus
Tel.: +49 (0) 89 9759 4810
Fax: +49 (0) 89 9759 4816
E-Mail:  fritz.paulus@kales.com

 



  • Gebühren für Übergepäck Gebühren für Übergepäck

    Übergepäck

    Für Gepäckstücke die schwerer als 23 kg sind fallen Gebühren an. Gepäckstücke mit einem Gewicht von mehr als als 32 kg werden nicht befördert. Der Passagier wird gebeten, sein Gepäckstück umzupacken, um das Gewicht auf unter 32 kg zu reduzieren.

    Gebühren für Übergepäck
  • Zulässige Freigepäckgrenzen Zulässige Freigepäckgrenzen
  • Economy-Class-Passagiere, die Air New Zealand Langstrecke nach Los Angeles, Hongkong, Neuseeland, Australien oder in die Südsee fliegen, dürfen als Freigepäckmenge ein Gepäckstück mit maximal 23 kg einchecken.
  • Premium-Economy-Class-Passagiere dürfen auf Air New Zealand Strecken als Freigepäckmenge zwei Gepäckstücke zu je maximal 23 kg einchecken.
  • Business-Premier-Passagiere dürfen als Freigepäckmenge auf Air New Zealand Strecken drei Gepäckstücke zu je maximal 23 kg einchecken.
  • Zulässige Freigepäckgrenzen
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