Gepäck mit Übergröβe und Sportgepäck

Gepäck mit Übergröβe

Wenn Sie mit Gepäckstücken reisen, die die maximalen Dimensionen für aufgegebenes Gepäck überschreiten, werden diese als übergroβe Gepäckstücke bezeichnet.

Beispiele für übergroβes Gepäck sind Fahrräder, Surfbretter, Drachenflieger und Windsurfer. Da es sich hierbei um größere Gegenstände handelt, ist die Beförderung abhängig vom Platz im Flugzeug.

Bitte beachten Sie, dass es eine Gewichtsbeschränkung von maximal 23 kg pro Übergepäckstück gibt und dass ferner Längenbegrenzungen gelten.

Sportgepäck

Auf internationalen Flügen werden für die Mitnahme von einem Stück Sportgepäck 50% der Kosten, die für ein zusätzliches Gepäckstück anfallen, berechnet. Die Kosten für alle zusätzlich beförderten Sportgepäck Stücke werden gemäβ einer Übergepäckpauschale kalkuliert (siehe Tabelle unten).

1 Stück

£35.00

2 Stück

£155

3 Stück

£305.00

Auf Flügen innerhalb Neuseelands, wird bei der Mitnahme von Sportgepäck die Standard-Übergepäckrate für neuseeländische Innlandsflüge berechnet (siehe Tabelle unten).

1 Stück

$ 20

2 Stück

$ 50

3 Stück

$150

Alle weiteren Stücke

$150

Um Schäden an anderen Gepäckstücken zu vermeiden sollten Fahrräder ordnungsgemäß verpackt werden: Drehen Sie den Lenker und die Pedale nach innen oder nehmen Sie sie ab und packen Sie das gesamte Fahrrad in Wellpappe oder ein ähnliches Material. Polstern Sie die Pedale bei Fahrrädern, wenn sie nicht abgenommen oder nach innen gedreht werden können.

Für Flüge anderer Fluggesellschaften gelten die Bedingungen und Beschränkungen der ausführenden Fluggesellschaft. 



  • An Bord zulässige Waren An Bord zulässige Waren

    Moderne Flugzeuge sind mit hochempfindlichen Instrumenten ausgestattet. Von Passagieren an Bord mitgeführte elektronische Geräte können diese Instrumente beeinflussen. Aus diesem Grund ist das Mitführen von elektronischen Geräten eingeschränkt.

    An Bord zulässige Waren
  • Gefahrengüter und verbotene Güter Gefahrengüter und verbotene Güter

    Die Luftfahrtbestimmungen sehen vor, dass Messer, Schneideinstrumente oder scharfe Gegenstände nicht mit in die Flugzeugkabine gebracht werden dürfen. Sie können derartige Gegenstände im aufgegebenen Gepäck verstauen.



    Gefahrengüter und verbotene Güter
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