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Gefahrengüter und verbotene Güter
Die Luftfahrtbestimmungen sehen vor, dass Messer, Schneideinstrumente oder scharfe Gegenstände nicht mit in die Flugzeugkabine gebracht werden dürfen. Sie können derartige Gegenstände im aufgegebenen Gepäck verstauen.
Folgende Gegenstände sind generell verboten: Gase (einschl. Camping-Gas), Aktentaschen und -koffer mit eingebautem Alarm, ätzende Stoffe wie Quecksilber und Nasszellenbatterien, explosive Stoffe wie Feuerwerkskörper und Fackeln, entzündliche Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, entzündliche Feststoffe wie Feueranzünder und Streichhölzer, oxidierende Stoffe wie Bleichmittel, giftige und infektiöse Substanzen, radioaktives Material und magnetisches Material.
Tragbare elektronische Geräte einschließlich Mobiltelefone und Pager dürfen nicht benutzt werden, während die Flugzeugtüren geschlossen sind.
Parfüm, Haarspray und alkoholhaltige Arzneimittel, die Passagiere während der Reise benötigen, dürfen in begrenzten Mengen mit an Bord genommen werden.
Spezielle Bestimmungen gelten für den Transport von Campingkochern/Brennstoffkanistern, Schusswaffen und Geräten mit Benzinmotor. Passagiere müssen derartige Gegenstände speziell für den Transport vorbereiten oder die entsprechenden Unterlagen vor der Reise zusammenstellen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Geräte mit Benzinmotor weder als aufgegebenes noch als Handgepäck transportiert werden dürfen, sondern als Frachtgut befördert werden müssen. Wenn Sie Fragen zu bestimmten Gegenständen haben, wenden Sie sich bitte an Air New Zealand.
Feuerzeugverbot an Flughäfen in den USA – Veröffentlichung: 25. Februar 2005:
Die für Terrorismusabwehr im Flugverkehr zuständige Transportation Security Administration (TSA) hat bekannt gegeben, dass das Mitführen von Feuerzeugen in den Bereichen hinter den Sicherheitskontrollen sowie an Bord von Flugzeugen untersagt wird. Damit wird eine entsprechende Bestimmung des am 17. Dezember 2004 von Präsident Bush unterzeichneten Geheimdienst-Reformgesetzes „Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act“ aus dem Jahr 2004 umgesetzt, das vorsieht, dass Butan-Feuerzeuge zur TSA-Liste verbotener Gegenstände hinzuzufügen sind. Nach sorgfältiger Abwägung des Sicherheitsrisikos, der Zielsetzung des Kongresses und operativer Gesichtspunkte hat die TSA eine Verfügung erlassen, die es Passagieren untersagt, in den Bereichen hinter der Sicherheitskontrolle an Flughäfen bzw. an Bord Feuerzeuge am Körper bzw. im Handgepäck bei sich zu tragen. Daher ist es Passagieren NICHT gestattet, auf Air New Zealand-Flügen von oder nach Großbritannien/USA Feuerzeuge mitzuführen. Dieses Verbot gilt auch für aufgegebenes Gepäck. Die Verordnung wird mit sofortiger Wirkung umgesetzt. „Die TSA setzt ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz um“, erklärt David M. Stone, pensionierter Konteradmiral und „Assistent Secretary of Homeland Security“ der TSA. „Mit der Verordnung, Feuerzeuge der Liste verbotener Gegenstände hinzuzufügen, schließen wir eine potenzielle Sicherheitslücke in der Luftfahrt.“ Die Behörde macht außerdem auf die Rolle aufmerksam, die den Passagieren dabei zukommt, Sicherheitskontrollen reibungslos zu gestalten. „Das Verhalten der Reisenden spielt bei Sicherheitskontrollen eine wesentliche Rolle“, so Konteradmiral Stone. „Dadurch, dass sie ihr Gepäck ordnungsgemäß packen und an der Sicherheitskontrolle keine Feuerzeuge bei sich führen, können sie den Ablauf der Kontrolle beschleunigen, was uns erlaubt, uns auf jene Personen und Gegenstände zu konzentrieren, die eventuell eine Gefahr für ihren Flug darstellen.“ Das Mitführen jeglicher Feuerzeuge wird in den Flughafenbereichen verboten, die hinter den Sicherheitskontrollen liegen. In dem Verbot eingeschlossen sind zum Beispiel Butanfeuerzeuge, mit absorbiertem Brennstoff gefüllte Feuerzeuge (Zippo-Feuerzeuge), elektrische bzw. batteriebetriebene Feuerzeuge sowie Effekt-Feuerzeuge. Die TSA ist für den Schutz vor Luftpiraterie sowie vor der Verwendung von Flugzeugen als Waffe zuständig. Die TSA untersagt es, Gegenstände an Bord von Flugzeugen zu bringen, welche zu diesen Zwecken verwendet werden können. Das Feuerzeugverbot wird der im Geheimdienst-Reformgesetz formulierten Zielsetzung des Kongresses gerecht, Sicherheitslücken zu schließen, und stellt eine zusätzliche Ebene der Sicherheit für die Reisenden des Landes dar. Laut der Einschätzung des US-Transportministeriums sind Feuerzeuge Gefahrengüter, die nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen. Feuerzeuge, die zur Sicherheitskontrolle mitgebracht wurden, werden von der TSA entsorgt. An einigen Flughäfen ist es möglich, Feuerzeuge gegen eine Gebühr über ein privates Unternehmen zu versenden. Die TSA fordert die Fluggäste jedoch auf, zu überprüfen, dass sich keine Feuerzeuge in ihrem Handgepäck bzw. in ihrem aufgegebenen Gepäck befinden, bevor sie sich zum Flughafen begeben.
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